Bord Iascaigh Réigiúnach an Oirthir
Das Eastern Regional Fisheries Board heisst Sie in der nördlichsten Gegend der Region willkommen, deren unbekannte Juwelen der irischen Fischerei für jeden Angler etwas zu bieten haben. Diese Gegend setzt sich hauptsächlich aus den Grafschaften Louth, Meath, Cavan und Monaghan zusammen.
Es gibt hier eine Anzahl von alteingesessenen Angelzentren mit genügend Gewässern für jede Art der Fischerei. Die Hauptzentren sind die Ortschaften Castlebellingham, Dundalk, Drumconrath, Carrickmacross, Kingscourt, Castleblaney und Monaghan. Kleinere Städtchen und Dörfer eignen sich ebenfalls als Ausgangspunkte für Ihre Angelausflüge.
Eine Reihe von Flüssen bietet guten Sport auf Forellen, Meerforellen und Lachse, insbesondere der Dee, Glyde, Fane, Castletown, Ballymascanlan, Mountain Water, Monaghan Blackwater und Ulster Blackwater.
Die Meeresfischerei findet hauptsächlich an der Küste der Grafschaft Louth zwischen Ballaghan und Clogherhead statt. Greenore, Templetown, Gyles Quay und Dunany Point sind hier die besten Ausgangspunkte.
Die Stippfischerei und die Fischerei auf Weissfische ist hier besonders entwickelt und wird hauptsächlich rund um Monaghan ausgeübt. Lough Muckno ist mit einer Wasserfläche von 325 Hektar der grösste See der Gegend.
AUS GRÜNDEN DES UMWELTSCHUTZES SOLLTEN ALLE HECHTE WIEDER LEBEND ZURÜCK INS WASSER GEWORFEN WERDEN.
Folgende Gesetze wurden zum Schutz unserer Hecht und Weißfisch-Bestände erlassen. Ein Verstoß gegen diese Gesetze kann zur Konfiszierung von Angel, Boot und Ausrüstung führen. Des Weiteren können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• In der vorliegenden Hecht und Weißfisch Verordnung bezeichnet “Weißfisch” jedweden Süßwasserfisch, ausgenommen Hecht, Lachs, Forelle, Aal oder Elritze;
• Das Töten von mehr als 1 Hecht pro Tag ist verboten.
• Das Töten von jedwedem Hecht länger als 50 cm ist verboten.
• Der Besitz von mehr als einem ganzen Hecht kleiner als 50 cm oder schwerer als 0,75 kg Hechtfleisch pro Person ist verboten.
• (i) Der Besitz von mehr als 12 Weißfischen zum Gebrauch als Köder zum Angeln von Hechten ist verboten.
• Für den Fall, dass eine Person mehr als 4 Weißfische zum Gebrauch als Köder zum Angeln von Hechten im Sinne des oben genannten Paragraphen (i) in ihrem Besitz hat, so muss diese
• (a) die Fische bei einem bei den regionalen Behörden registrierten Anglerausrüster oder Händler von Köderfischen erworben haben, in deren Fischgebieten der Ausrüster oder Händler seinen Geschäftssitz hat, und
• (b) eine Kaufquittung erhalten und diese aufbewahrt hat.
• Unter keinen Umständen darf eine Person an einem Tag mehr als 4 Weißfische fangen und töten.
• Unter keinen Umständen darf eine Person einen Weißfisch fangen und töten, der länger als 25 cm ist, die Messung erfolgt in grader Linie von der Nasenspitze bis zur Gabelung in der Schwanzspitze.
• Jedweder unabsichtlich gefangene Weißfisch, der einen Verstoß gegen die vorliegende Verordnung darstellt, ist vorsichtig zu behandeln und ohne jedwede vermeidbare Verletzungen wieder in das Gewässer zu setzen, dem er entnommen wurde.
• Der Verkauf oder das Angebot von jedwedem Weißfisch durch jedwede Personen ist verboten, unabhängig davon, auf welche Art und Weise dieser gefangen wurde. Ausgenommen davon sind die Bezirke Louth und Moville.
• Der Bezirk “Louth Area” wird durch Paragraph 31 des Britisch-Irischen Gesetzes von 1999 (Nr. 1) definiert. („The British –Irish Agreement Act 1999 (No.1 of 1999)“)
• Der Bezirk “Moville Area” wird durch Paragraph 2 des Foyle Fischereigesetzes von 1952 (Nr. 5/1952) definiert, („The Foyle Fisheries Act 1952 (No.5 of 1952)“).
• Der Gebrauch oder der Versuch des Gebrauchs von lebendem Fisch als Köder von Süßwasserfisch ist verboten.
• Das Umsetzen von Rotaugen (Rutilus rutilus) von jedwedem Gewässer in ein anderes Gewässer ist verboten.
• Das Angeln nach Hechten und Weißfischen mit jedweden anderen Ausrüstungen als Angel und Angelschnur ist verboten.
• Der Gebrauch von mehr als gleichzeitig zwei (2) Angeln zum Angeln nach Hecht und Weißfisch in Süßwasser zu jedwedem Zeitpunkt ist verboten.
• Bitte keinen Müll hinterlassen.
• Bitte kein offenes Feuer anzünden.
Eine Kopie der vollständigen Verordnungen, maßgeblich für oben genannte Verordnungen, ist bei Ihrer lokalen Fischereibehörde erhältlich.
The Eastern Regional Fisheries Board presents this web site as a definitive guide to salmon, trout, coarse and sea fishing in Monaghan, Meath, Louth, Dublin, Wicklow and Wexford.